Unfall! - Was tun?

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

Egal ob selbstverschuldet, unverschuldet, im In- oder Ausland: Ein Unfall ist eine heikle Angelegenheit und mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten verbunden. Eine Menge Ärger kann Ihnen mit dem richtigen Verhalten jedoch erspart bleiben. Deshalb hat DEKRA für Sie die wichtigsten Tipps und interessante Informationen auf einen Blick zusammengestellt:

Zuerst sollten alle für die Schadensabwicklung notwendigen Informationen und Beweise an der Unfallstelle gesichert werden – unabhängig von der Schuldfrage und dem Land, in dem der Unfall passiert ist.

Bitte beachten Sie:

  • Fotografieren Sie den Unfallort und die beteiligten Fahrzeuge.
  • Machen Sie neben Übersichtsfotos auch Detailfotos von den entstandenen Schäden.
  • Fertigen Sie eine Unfallskizze an.
  • Achten Sie auf Bremsspuren und Flüssigkeitsaustritte.
  • Falls erforderlich, rufen Sie die Polizei. Dies sollte immer dann der Fall sein, wenn Personen verletzt wurden oder ein hoher Sachschaden entstanden ist. Auch bei Verdacht auf Straftaten wie zum

Beispiel Unfallflucht, Missbrauch von Alkohol oder Drogen sowie bei einer unklaren Sachlage sollte die Polizei verständigt werden.

Notieren Sie sich:

  • Amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
  • Namen und Anschriften der Unfallgegner
  • Versicherungsgesellschaften der Unfallgegner (sind diese nicht bekannt, lassen Sie sich die Information nachliefern)
  • Namen und Anschriften von Zeugen

Ein nützliches Dokument, das Sie an der Unfallstelle unterstützt, können Sie hier herunterladen:

Legen Sie diese Checkliste am besten gleich in Ihr Handschuhfach!

Und was gibt es sonst noch im Ernstfall zu beachten?

Nachfolgend erhalten Sie wichtige Hinweise für verschiedene Unfallsituationen:


Informationen zu einem von Ihnen selbst verschuldeten Unfall

Bei einem durch Sie selbst verschuldeten Unfall sind die Ersatzleistungen für Ihr Fahrzeug individuell über die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages geregelt (AKB), sofern Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben.

Den Schaden Ihres Unfallgegners deckt Ihre Haftpflichtversicherung. Damit die Abwicklung hier schnellstmöglich erfolgen kann, sollten Sie Ihrer Versicherung den Unfall zeitnah melden – natürlich auch, um gegebenenfalls Ihren eigenen Schaden (Kaskoschaden) schnellstmöglich versicherungstechnisch abzustimmen.

Im Vergleich zu einem Unfall, in den Sie unverschuldet verwickelt sind, gibt es einige gravierende Unterschiede:

  • Die Kostenübernahme für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes ist meist ausgeschlossen.
  • Die Beauftragung eines Sachverständigen muss in Absprache mit Ihrer Versicherung erfolgen oder wird direkt durch diese veranlasst.
  • Eine Wertminderung, Kosten für einen eventuell erforderlichen Mietwagen sowie Nutzungsausfallkosten werden meist nicht erstattet.
  • Manche Versicherungen übernehmen alle wichtigen Schritte in der Schadenabwicklung für Sie.


Informationen zu einem nicht selbst verschuldeten Unfall

Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall (einem sogenannten Haftpflichtschaden) trägt, außer bei einem Bagatellschaden (derzeit Schadenhöhe unter 750€) grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers die zur Unfallabwicklung erforderlichen Kosten.

Hierzu zählen unter anderem auch die Kosten für einen Sachverständigen, einen Rechtsanwalt, einen Mietwagen und die Reparatur Ihres beschädigten Fahrzeuges. Dabei haben Sie als Geschädigter jedoch eine Pflicht zur Schadenminderung. Das bedeutet für Sie, dass Sie keine unnötigen Kosten verursachen dürfen, wie zum Beispiel die Anmietung eines überteuerten Mietwagens oder die Wahl einer völlig überteuerten Exklusivwerkstatt bei einem älteren Auto.

Sie als Geschädigter haben folgende Rechte und Ansprüche bei einem Haftpflichtschadensfall:

  • Freie Wahl eines Sachverständigen
  • Freie Wahl eines Rechtsanwaltes
  • Freie Wahl der Reparaturwerkstatt
  • Wahlweise Erstattung der Reparaturkosten – ohne Mehrwertsteuer (fiktive Abrechnung)
  • Anspruch auf einen Mietwagen oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung
  • Übersteigt der Schaden die Bagatellschadengrenze, übernimmt die Versicherung die entstandenen Kosten. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Pflicht zur Schadenminderung berücksichtigen.


Unfall im Ausland - Was tun?

Jedes Jahr werden viele Touristen im Ausland in Verkehrsunfälle verwickelt. Doch es gilt „andere Länder – andere Sitten“, sodass auch die Entschädigungen teilweise geringer ausfallen.


Vorsorge erspart Ärger und Kosten:

  • Vor der Abreise den Versicherungsschutz überprüfen. Eine Vollkasko-Versicherung kann gerade bei hochwertigen Fahrzeugen sinnvoll sein. Ein Schutzbrief hilft bei einer Panne, einem Unfall und einer Krankheit, eine so genannte „Mallorca-Police“ bietet höhere Deckungssummen für Mietwagen.
  • Grüne Versicherungskarte mitnehmen, ebenso ein Exemplar des Europäischen Unfallberichts mit einer Ausfüllhilfe in den bekanntesten und meist verbreiteten Sprachen. Beides gibt es bei Ihrem Versicherer – den Bericht auch unter www.versicherung-und-verkehr.de.

Verhalten bei Verkehrsunfällen:

  • Bei Verkehrsunfällen versuchen Sie, die üblichen Verhaltensregeln zu beachten: Ruhig bleiben, Warnblinker einschalten, Warnweste anlegen, Unfallstelle absichern und sich um Verletzte kümmern. Rettungsdienst und Polizei erreichen Sie europaweit unter der einheitlichen Notrufnummer 112.
  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Unfallgegners, von dessen Versicherung und von Zeugen notieren. Lassen Sie sich eine Kopie des Polizeiprotokolls mit Aktenzeichen und die Anschrift des zuständigen Gerichts geben. Verständigen Sie Ihre Versicherung (Zentralruf: 0180/25026).

Falls keine vollständige Unfallaufnahme erfolgt, selbst aussagekräftige Beweise sichern – dies geschieht anhand der unter „Unfall, was tun?“ beschriebenen Maßnahmen.

Quelle: DEKRA

 
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